Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist eine sicherheitstechnische Überprüfung, die gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt wird und dient:
dem Arbeitsschutz
gesetzlichen Vorschriften
der Funktionssicherheit von Schweißanlagen
dem Versicherungsschutz
Die regelmäßige DGUV Vorschrift 3 Prüfung von Schweißanlagen ist essenziell für Sicherheit, Funktionalität und gesetzliche Konformität. Als Fachbetrieb bietet Unitron Ihnen eine professionelle und zuverlässige Prüfung direkt vor Ort. Unsere Experten überprüfen Ihre Schweißgeräte gemäß DGUV Vorschrift 3 und weiteren relevanten Normen, um Gefahren zu minimieren und die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Durch unsere Prüfungen vermeiden Sie Ausfallzeiten, erhöhen die Lebensdauer Ihrer Anlagen und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz – vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die DGUV-Prüfung Ihrer Schweißanlagen mit Unitron!
Wofür ist die DGUV Vorschrift 3 Prüfung von Schweißanlagen notwendig?
– Arbeitsschutz: Minimierung von Unfall- und Gesundheitsrisiken durch elektrische oder thermische Gefahren.
– Gesetzliche Vorschrift: Erfüllung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) und der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3).
– Funktionssicherheit: Vermeidung von Ausfällen oder fehlerhaften Schweißverbindungen.
– Versicherungsschutz: Im Schadensfall kann eine fehlende Prüfung zu Haftungsproblemen führen.
Was macht Unitron?
1. Sichtprüfung
– Überprüfung auf äußere Schäden, Verschmutzungen oder fehlende Schutzabdeckungen.
– Kontrolle der Schläuche, Ventile, Druckminderer und Anschlüsse bei Gasschweißanlagen.
2. Elektrische Prüfung (bei elektrischen Schweißgeräten)
– Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom.
– Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen (z. B. automatische Abschaltung, Kühlung).
3. Gasanlagenprüfung (bei autogenen Schweißanlagen)
– Dichtheitsprüfung der Gasschläuche und -anschlüsse.
– Kontrolle der Gasflaschen und Sicherheitseinrichtungen (z. B. Rückschlagsicherungen).
4. Funktionsprüfung
– Test der Bedienelemente, der Leistungsfähigkeit des Geräts und der Schweißqualität.
5. Dokumentation und Prüfplakette
– Erstellung eines Prüfprotokolls mit Messergebnissen und Beurteilung.
– Anbringen einer Prüfplakette mit Datum der nächsten Prüfung.
Welche Prüffristen der DGUV Vorschrift 3 Prüfung für Schweißanlagen gibt es?
Die Prüffristen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der Nutzung der Geräte:
1. Erstprüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen.
2. Wiederkehrende Prüfungen:
– Elektrische Schweißgeräte: Meist jährlich, gemäß DGUV Vorschrift 3 (abhängig von Einsatzbedingungen).
– Gasschweißanlagen: Alle 5 Jahre eine Prüfung der gesamten Anlage, jährlich Sichtprüfung der Schläuche und Armaturen (nach DGUV Regel 100-500).
3. Prüfung nach Reparatur oder Instandsetzung: Nach jeder wesentlichen Reparatur oder Modifikation.
Wer darf die DGUV Vorschrift 3 Prüfung durchführen?
– Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten oder
– Befähigte Personen nach TRBS 1203, die über ausreichende Fachkenntnisse und Erfahrung verfügen.
Nach welchen Normen wird die DGUV Vorschrift 3 durchgeführt?
DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) für elektrische Betriebsmittel:
Ist ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, durch regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.
DGUV Regel 100-500 (Kapitel 2.26 für Schweißarbeiten):
Legt die spezifischen Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für Schweißarbeiten fest, um Gefahren während des Schweißvorgangs zu minimieren und einen sicheren Ablauf zu gewährleisten.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Legt die gesetzlichen Anforderungen für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und technischen Anlagen fest. Sie definiert Vorgaben zur Bereitstellung, Nutzung, Wartung und regelmäßigen Prüfung, um Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden.
DIN VDE 0544-4 (Sicherheitsanforderungen für Schweißgeräte):
Definiert die Sicherheitsanforderungen für Schweißgeräte und legt fest, welche Konstruktions-, Prüf- und Schutzelemente erforderlich sind, um einen sicheren Einsatz der Geräte im Schweißbetrieb zu gewährleisten.